Wäsche zum Aufhängen, und ein Shoppingtrip nachdem Hauptstadt der Slowakei. Aufwärts den ersten Blick waren es banale Themen, die am dritten Verhandlungstag im Wiener Terrorprozess zentral jener Befragungen standen. Doch wie schon vergangene Woche galt es am Wiener Straflandesgericht zu säubern, inwieweit sechs mögliche Komplizen des Attentäters vom 2. November 2020 in dessen Pläne eingeweiht waren und welche Rolle sie in den Vorbereitungen des Attentats gespielt nach sich ziehen.
Jener Prozesstag begann mit jener Einvernahme des 23-jährigen Erstangeklagten, jener Kalium.Fluor., den späteren Terrorist, im Juli 2020 mit dem Pkw nachdem Hauptstadt der Slowakei gebracht hatte. Dort hatte dieser vergeblich versucht, Munition pro sein Sturmgewehr zu kaufen. Denn Grund jener Reise habe er nicht hinterfragt, gab jener Angeklagte an. Er sei in seinem Bekanntenkreis jener Einzige mit Führerschein gewesen und habe sich ständig wie Lenker angeboten, weil er „autofahren und angeben“ wollte. Kalium.Fluor. hatte er nur einmal gesehen, ehe dieser ihn bat, ihn in die Slowakei zu gondeln. Förmlich wollte jener Erstangeklagte, wie er aussagte, in Parndorf shoppen möglich sein, doch Kalium. habe ihn überredet, zu einem Einkaufszentrum in Hauptstadt der Slowakei zu gondeln. Dort angekommen mussten die beiden feststellen, dass die meisten Geschäfte coronabedingt geschlossen waren. Kalium.Fluor. suchte während ein Jagdgeschäft aufwärts.
Handy zurückgesetzt und versteckt
Von da an unterscheidet sich die ursprüngliche Sinn des Angeklagten von kurzer Dauer nachdem dem Attentat merklich von seiner Darstellung am zweiter Tag der Woche: Hatte er vor rund zwei Jahren noch angegeben, er hätte den versuchten Munitionskauf mitbekommen, erinnerte er sich am zweiter Tag der Woche: Er habe keine Maske wohnhaft bei sich gehabt und von dort dies Laden nicht hineingehen die Erlaubnis haben. Im Verbindung seien die beiden jedenfalls wieder zurück nachdem Wien gefahren, Kalium.Fluor. hätte nur gemeint, er hätte nichts gekauft und den Visite im Jagdgeschäft hinuntergespielt.
Skeptisch machte Richter und Staatsanwältin die Tatsache, dass jener Angeklagte sein Handy unmittelbar nachdem dem Attentat zurückgesetzt, daher jeglicher darauf gespeicherten Fakten gelöscht hatte. Nachdem er ein von Kalium.Fluor. gepostetes Foto gesehen hatte, aufwärts dem dieser mit zahlreichen Waffen posierte, habe er versucht, seinen Bekannten anzurufen und ihn aufzufordern, dies Zeichnung zu löschen. Hinhauen konnte er diesen freilich nicht – Kalium.Fluor. hatte zu diesem Zeitpunkt den Attentat schon verübt und war von jener Polizei erschossen worden. In einer „Kurzschlussreaktion“ habe jener 23-Jährige dann sein Handy zurückgesetzt und es im Kofferraum seines Autos versteckt. Zusammenführen weiteren Angeklagten warnte er per SMS vor einer möglichen Razzia. Aufwärts dem Handy des Angeklagten befand sich gleichermaßen islamistisches Propagandamaterial, dessen Verbreitung sich jener Angeklagte gleichermaßen schuldig bekannte. Tatsächlich mit jener Terrororganisation sympathisiert habe er nicht.
Dem am Nachmittag befragten Viertangeklagten wird vorgeworfen, den Terrorist wohnhaft bei jener Planung und Zubereitung des Anschlags unterstützt zu nach sich ziehen. Von kurzer Dauer vor dem 2. November soll er drei Wochen weit in dessen Wohnung gelebt nach sich ziehen, seine DNA-Spuren wurden aufwärts mehreren Waffen des Attentäters gefunden, verwertbare Fingerabdrücke hingegen nicht. Dies war einer von mehreren Gründen, weshalb jener Angeklagte den Behörden Ermittlungsfehler vorwarf.
Ebenfalls am Tag vor dem Attentat hat sich jener Mann in jener Wohnung des späteren Attentäters aufgehalten, um Wäsche aufzuhängen, wie er angab. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt Vorbereitungen pro den Attentat getroffen wurden.
Urteile frühestens im Februar erwartet
In jener Familie des möglichen Komplizen gibt es jedenfalls Verflechtungen mit dem radikalen Islamismus, mehrere seiner Cousins sind 2014 in den Dschihad gezogen. Gekannt habe jener 28-Jährige welche zwar kaum. „Und selbstverständlich heiße ich dies nicht gut“, betonte er. Seine eigene religiöse Stillstand bezeichnet er wie „normal solange bis konservativ“. Doch gleichermaßen ihm wird die Verbreitung von IS-Propaganda vorgeworfen, welche habe er etwa aus einer Telegramm-Horde an seine die noch kein Kind geboren hat zur Übersetzung weitergeleitet. Chats jener Ehefrau des Angeklagten zeigen gleichermaßen, dass welche nachdem dem Attentat offenbar mit einer Hausdurchsuchung gerechnet hatte.
Damit stillstehen noch die Befragungen des Zweit- und Drittangeklagten aus, welche werden nun am kommenden zweiter Tag der Woche stattfinden. Mit Urteilen ist frühestens im Februar zu rechnen. (vis)